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REGLEMENT FÜR DAS VEREINS- UND HEGEFISCHEN

       

Grundsätzliches

  1.1  Es darf nur mit dem Fischergalgen gefischt werden.
  1.2 Der Einsatz aller anderen Fanggeräte ist unzulässig. Des Weiteren gelten die Bestimmungen der Verordnung über die Fischerei im Kanton Basel-Stadt vom    8. Februar 2011.
  1.3 Fischen mehrere Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einem Galgen, so hat jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer sein eigenes Fangergebnis einzutragen. Sämtliche gefangenen Fische sind unmittelbar nach dem Fang dem Kantonalen oder freiwilligen Fischereiaufseher zwecks Datenerfassung zu melden. 
  1.4 Sämtliche Fische, welche die Fangkriterien (Fangmindestmass und Schonzeit) erfüllen, bleiben im Besitz der Fischerin/des Fischers und müssen im Fangbüchlein eingetragen werden.
       

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Durchführung

  2.1 Austragungsmodus, Einsatz und Kassenzuschuss für die Organisation des Vereinsfischens sind Sache des Vorstandes.
  2.2 Das Austragungsdatum wird jeweils vom Vorstand, unter Berücksichtigung des Wettfahrkalenders der Wasserfahrvereine, festgelegt.
  2.3 Das Vereinsfischen gelangt unabhängig der Witterung und des Wasserstandes am vorbestimmten Datum zur Durchführung.
       

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Teilnahme

  3.1  Teilnehmen können alle Aktivmitglieder, welche im Besitz einer gültigen Fischerkarte (Galgenkarte) sind und den Mitgliederbeitrag sowie den Unkostenbeitrag für das Vereinsfischen bezahlt haben.
  3.2 Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf einen Preis.
  3.3 Ausgenommen hiervon sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer, welche gegen  Vereinsreglemente oder Eidgenössische und Kantonale Fischereibestimmungen verstossen.
  3.4 Sämtliche Fische, welche die Fangkriterien (Fangmindestmass und Schonzeit) erfüllen, bleiben im Besitz der Fischerin/des Fischers und müssen im Fangbüchlein eingetragen werden.
       

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Fangdaten / Interne Vereinswertung

  4.1  Es darf nur mit dem Fischergalgen gefischt werden.
  4.2 Es werden folgende Kategorien ermittelt:
    4.2.1 Gesamt-Fanggewicht
    4.2.2 Schwerster Fisch
    4.2.3 Artenfisch (vom Vorstand vorgängig bestimmt)
  4.3 Die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit dem höchsten Gesamt-Fanggewicht fällt automatisch aus der Wertung für den schwersten Fisch.
  4.4 Erreichen mehrere Teilnehmerinnen/Teilnehmer das gleiche Gesamt-  Fanggewicht, so entscheidet die höhere Anzahl der gefangenen Fische.
  4.5 Im Weiteren entscheidet das Los.
  4.6 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ohne jegliches Fangergebnis bestimmen  ihre Rangfolge am Ende der Rangliste durch Ziehung eines vornummerierten Loses
   

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Wanderpokal / Wanderpreis

  5.1  Die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit dem höchsten Gesamt-Fanggewicht erhält den Wanderpokal.
  5.2 Die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit dem schwersten Fisch erhält den Wanderpreis.
  5.3 Die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit dem vorgängig bestimmten Artenfisch erhält einen Wanderpreis.
  5.4 Die Gewinner der Wandertrophäen sind für die Gravur selbst verantwortlich. Die Kosten hierfür können beim Vereinskassier gegen Vorlage der Quittung zurückverlangt werden.
  5.5 Die Wandertrophäen müssen im Folgejahr wieder an das Vereinsfischen mitgenommen werden.
  5.6 Wanderpokal und Wanderpreise sind Eigentum der Basler Galgenfischer und gehen nicht in den Besitz der Gewinner über.
   

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Besondere Bestimmungen

  6.1  Jeder Verstoss gegen dieses Reglement oder gegen Eidgenössische und Kantonale Fischereibestimmungen führen zum Ausschluss der Teilnehmerin/des Teilnehmers. Zuwiderhandlungen gegen Eidgenössische und Kantonale Fischereibestimmungen werden von den Aufsichtsorganen geandet
  6.2 Ausgeschlossene Teilnehmerinnen oder Teilnehmer haben weder Anspruch auf Rückerstattung des Unkostenbeitrages noch Anrecht auf einen Preis.
  5.3 Die Teilnehmerin/der Teilnehmer mit dem vorgängig bestimmten Artenfisch erhält einen Wanderpreis.
   

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Schlussbestimmungen

  7.1  Alle durch dieses Reglement nicht abgedeckten Gegebenheiten unterliegen der spontanen und endgültigen Entscheidungsbefugnis des Vorstandes.
  7.2 Der einbezahlte Unkostenbeitrag verfällt grundsätzlich in jedem Falle zugunsten der jeweiligen Veranstaltung. Rückerstattungen sind somit nicht möglich.
  7.3 Mit der Einzahlung des Unkostenbeitrages bekundet jeder Teilnehmer sein stillschweigendes Einverständnis mit diesem Reglement.
     
Basel, 16.05.2022    
   BASLER GALGENFISCHER 1920
  Der Vorstand
     
     

 

Das Reglement kann unter diesem Link als pdf-File heruntergeladen werden.

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E-Mail : info@basler-galgenfischer.ch